TTE Pflasterstein Multidrain Plus Grip 7,4 cm x 7,4 cm x 5,1 cm Steingrau
ab 0.3 EUR
Der TTE Pflasterstein 7,4 cm x 7,4 cm x 5,1 cm Steingrau ist der Ergänzungsstein für das massive Rasengitter TTE Multidrain Plus, das aus 100 % Recyclingkunststoffen aus dem Gelben Sack/der Gelben Tonne produziert wird. Mit ihm können sogar Pkw-Flächen ohne Unterbau befestigt werden. Der TTE Pflasterstein wird in die Kammern des Gitters eingesetzt. Durch seine gröbere Oberfläche und die stärkere Höhe ragt er leicht über die Gitterstege von TTE Multidrain Plus hervor und sorgt so für eine noch bessere Rutschfestigkeit als gängige Pflastersteine. Er eignet sich dadurch ideal zur Befestigung in Hanglagen. In Kombination mit TTE Multidrain Plus erhalten Sie versickerungsfähige Pflasterflächen, die selbst starke Niederschläge problemlos aufnehmen können. TTE Pflasterflächen verfügen über eine außergewöhnlich hohe Versickerungsleistung von 328.000 l/(s*ha), wodurch zusätzliche Entwässerungseinrichtungen überflüssig werden. Durch die unversiegelte Bauweise trägt TTE Pflaster zur Grundwasserneubildung bei. Je nach Bedarf ist TTE Multidrain Plus bis zu 20 t Achslast befahrbar. Dies geschieht bei einem deutlich reduziertem Unterbau im Vergleich zu konventionellen Belägen. Pro Quadratmeter benötigen Sie 100 Steine. Lieferbedingungen: 1. Die Anlieferung erfolgt i. d. R. durch einen LKW mit Ladebordwand und Hubwagen (bei größeren Mengen mit Mitnahmestapler). D. h. vor Ort muss die Zufahrtsmöglichkeit für einen Sattelzug (zulässiges Gesamtgewicht 40 t, Länge bis zu 20 m, Mindesthöhe 4 m) gewährleistet sein. Bitte achten Sie darauf, dass keine Zufahrtsbeschränkungen bestehen und ggf. Wendemöglichkeiten vorhanden sind. 2. Der Empfänger oder eine beauftragte Person muss bei der Anlieferung anwesend sein. 3. Die Entladung erfolgt frei Bordsteinkante und ebenerdig auf befestigtem Untergrund (Asphalt, Beton, Pflaster). Keine Entladung unterhalb von Leitungen oder sonstigen Hindernissen innerhalb des Wirkungskreises des Staplers. Für die Zulässigkeit und Sicherung des Standortes insbesondere auf öffentlichen Wegen ist der Endkunde verantwortlich. Hierfür erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen. 4. Es erfolgt keine Inselbelieferung.
