PCE Elektrosmog Messgerät G28
ab 379 EUR
PCE Elektrosmog Messgerät PCE G28 Das Magnetfeldmessgerät verfügt über eine 3 achsige Messsonde zur Erfassung elektromagnetischer Strahlung. So ist das Magnetfeldmessgerät genauso geeignet zur Messung an Transformatoren, wie auch zur Beurteilung magnetischer Felder, die durch Computer Monitore, Fernseher, industrielle Anlagen Magnetabscheider, Elektromotoren, Schutzgasschweißgeräte... erzeugt werden. Das Messgerät erfüllt die europäischen Vorgaben European Union Electromagnetic Compatibility Directive IEC 801-1 EN 50081-1 ebenso, wie die Vorgaben für Labor- und Messtechnik IEC 204 EN 60204. Durch die dreiachsige Magnetfeld Sonde ersparen Sie sich Umrechnungen für die Einzelachsen. Das kleine, kompakte Magnetfeldmessgerät eignet sich durch seine besonderen Eigenschaften hervorragend für den Einsatz in der Industrieumgebung, aber auch im Labor. Einfach, schnell und genau. Eigenschaften: • mit 3 achsiger Magnetfeld Sonde • HOLD Funktion • Messeinheiten µT oder mGs • Mit LCD-Display • grosser Frequenzbereich bis 300 Hz • einfache Bedienung • Batteriebetrieb • geeignet zur Arbeitsumfeld Analyse • folgt europäischer Normungen IEC801-1 EN 50081-1 IEC204 EN 60204 Info zum elektromagnetischen Feld Elektromagnetische Felder entstehen beim Betrieb von elektrischen Geräten und Anlagen. Abhängig von der Frequenz wirken sie unterschiedlich stark auf den menschlichen Organismus. Die Folgen können von Unwohlsein über Nervenanregung bis zu inneren Verbrennungen reichen. So ist es notwendig, auf der Grundlage von Arbeitsschutzgesetz und Betriebsverordnung die Gefährdung der Mitarbeiter durch elektromagnetische Felder zu ermitteln. Grundsätzlich werden zwei Einwirkungsbereiche, die sogenannten Expositionsbereiche 1 und 2, definiert: Der Expositionsbereich 1 umfasst alle kontrollierten Bereiche, z. B. elektrische Betriebsstätten und vom Betreiber überprüfbare Bereiche. Er umfasst aber auch allgemein zugängliche Bereiche, in denen aufgrund der Betriebsweise der Anlage sichergestellt ist, dass eine Exposition nur kurzzeitig erfolgt. Kurzzeitig bedeutet hier eine Arbeitsschicht. Der Sicherheitsbeauftragte kann mittels des Messgeräts die elektromagnetische Strahlung in Gauss oder Tesla ermitteln und nach Belastung einstufen. Speziell bei der energietechnischen Frequenz von f = 50 Hz gilt im Expositionsbereich 1 der Grenzwert von 1,36 µT, im Bereich 2 der Wert 0,42 µT
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